Was ist ein Frauenhaus?
Ein Frauenhaus ist ein Zufluchtsort für Sie und Ihre Kinder.
Wenn Sie bedroht, geschlagen, bevormundet, gedemütigt und/oder sexuell missbraucht werden, bieten Ihnen die sächsischen Frauenhäuser Schutz und Unterkunft, unabhängig von Herkunft, Nationalität
und Religion. Die gewalttätige Person kann Ihr/e Partner/in, Ihr Vater, Ihre Mutter, Ihre Tochter, Ihr Sohn oder Ihr/e Mitbewohner/in sein.
Im Frauenhaus sind Sie vor weiteren Übergriffen geschützt, denn die Adressen der Frauenhäuser sind nicht öffentlich.
Wie kommen Sie in ein
Frauenhaus?
Wenn Sie in ein Frauenhaus flüchten wollen, können Sie jederzeit in einem Frauenhaus anrufen und sich informieren.
Auch wenn Sie nachts aus der Wohnung flüchten müssen, können Sie direkt ein Frauenhaus anrufen oder mit Hilfe der Polizei dorthin gelangen.
Das Frauenhaus in Ihrer Nähe kann Ihnen auch Frauenhäuser in anderen Städten und Bundesländern nennen, falls es belegt ist oder Sie sich dort nicht sicher genug fühlen.
Wie lange können Sie in einem
Frauenhaus wohnen?
Die Aufenthaltsdauer wird durch Sie selbst bestimmt und richtet sich danach,
wie lange Sie und Ihre Kinder Schutz benötigen. Weitere Unterstützung bieten die Mitarbeiterinnen in der nachgehenden Beratung an.
Wie leben Sie in einem
Frauenhaus?
Im Frauenhaus leben Sie und gegebenenfalls ihre Kinder in einem Zimmer und können die Gemeinschaftsräume wie Küche, Bad, Wohnzimmer und Kinderzimmer des Frauenhauses nutzen.
Für die Kinder stehen Spielräume zur Verfügung, viele Frauenhäuser verfügen auch über Außenspielflächen.
Im Frauenhaus bleiben Sie für sich, Ihre Kinder und Ihren Alltag selbst verantwortlich.
Sie erhalten Unterstützung bei der Gestaltung des Zusammenlebens mit anderen Bewohnerinnen und Kindern.
Auf gemeinsamen Hausversammlungen von Bewohnerinnen und Mitarbeiterinnen
werden Ihre Interessen, Wünsche oder Konflikte besprochen und Aufgaben im Rahmen der Hausgemeinschaft verteilt.
Sie müssen bereit sein, im Rahmen der Hausgemeinschaft Pflichten zu übernehmen und sich an Hausregeln zu halten.
Welche Unterstützung erhalten
Sie im Frauenhaus?
Im Frauenhaus haben Sie Zeit und die nötige Unterstützung, sich Klarheit darüber zu verschaffen, was Sie als nächstes tun wollen. Sie können mit Ihren Mitbewohnerinnen im Frauenhaus sprechen, die
vielfach ähnliche Erfahrungen wie Sie gemacht haben.
Sie können mit einer Sozialarbeiterin über Ihre Situation sprechen. Zu Beginn Ihres Aufenthaltes wird eine Mitarbeiterin ein Aufnahmegespräch mit Ihnen führen. Für die Zeit Ihres Aufenthaltes
werden Sie durch qualifizierte Sozialarbeiterinnen beraten, begleitet und unterstützt.
Die Sozialarbeiterinnen arbeiten mit Ihnen gemeinsam an Lösungsmöglichkeiten zur Bewältigung Ihrer Situation und bieten Ihnen die Begleitung zu Ämtern und Behörden an und helfen beim Ausfüllen
von Anträgen und ähnlichem. Sie bieten Hilfe bei ausländerrechtlichen Problemen, vermitteln RechtsanwältInnen mit Schwerpunkt Gewaltschutzgesetz, Familienrecht, sowie Ausländer- und Asylrecht und
Dolmetscherinnen.
Trennen Sie sich von Ihrem Partner, werden Sie beim Aufbau einer neuen Existenz (Wohnungssuche, Klärung der materiellen Absicherung, etc.) unterstützt.
Die Sozialarbeiterinnen bieten auch fachlich qualifizierte Angebote für Ihre Kinder an.
Sie bewahren die Schweigepflicht.
Was kostet der Aufenthalt in
einem Frauenhaus?
Die Kosten sind in jedem Haus verschieden, aber allgemein sehr gering. Wenn Sie durch die Flucht ins Frauenhaus mittellos werden, leisten die Agentur für Arbeit oder das Sozialamt Hilfe für Ihren
Lebensunterhalt und/ oder übernehmen die Kosten für die Unterkunft im Frauenhaus.
Was nehmen Sie mit ins
Frauenhaus?
Wenn Sie aus einer akuten Gewaltsituation flüchten und keine persönlichen Unterlagen oder Sachen bei sich haben, finden Sie selbstverständlich Aufnahme im Frauenhaus! Für das Allernötigste ist
dort gesorgt!
Wenn Sie planen ins Frauenhaus zu flüchten, packen Sie einen Notfallkoffer! Nehmen Sie außer der notwendigen Kleidung, wenn möglich, Ihre persönlichen Unterlagen mit:
- Geburtsurkunde/Heiratsurkunde - Personalausweis - Karte der Krankenkasse - Kindergeldnummer - Mietvertrag - Schul-, Arbeitszeugnisse und sonstige |
- Arbeitspapiere - Versicherungsnachweisheft - Aufenthaltspapiere (wenn Sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit haben) - notwendige Medikamente - Kontokarte, Sparbücher |
Wenn Sie mit Ihren Kindern flüchten, denken Sie, wenn möglich, auch an deren persönliche Unterlagen:
Geburtsurkunde Kinderpass Vorsorgeheft Schulbücher und Zeugnisse Sparbücher Das Lieblingsspielzeug der Kinder nicht vergessen! |
Haben Sie noch Fragen? Brauchen Sie Hilfe?
Wenden Sie sich an das Frauenhaus in Ihrer Nähe.